Abmahnung

Innerhalb einer Abmahnung wird ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche oder sonstige Arbeitspflichten abgemahnt, mit dem Hinweis, dass sollte ein solcher gleichartiger Verstoß wieder vorkommen, der Arbeitnehmer mit einer Kündigung zu rechnen hat. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss eine Abmahnung zwingend ausgesprochen werden. Gegen eine unberechtigte Abmahnung kann man vorgehen, indem man eine Gegendarstellung fertigt, die zu den Personalakten genommen werden muss, sowie die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ob die Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte gerichtlich durchgesetzt werden sollte, muss sehr genau überlegt werden und hängt von der Interessenlage eines jeden Arbeitnehmers ab.