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Aufhebungs- Abwicklungsvereinbarung |
Bei Aufhebungsvereinbarung ist mittlerweile zu beachten, dass diese zumeist dazu führen, dass eine Sperrfrist seitens des Arbeitsamtes für den Arbeitnehmer bezüglich der Sozialleistungen ausgesprochen wird. Der Grund liegt darin, dass der Verlust des Arbeitsplatzes dann durch den Arbeitnehmer mitverursacht worden ist. Alternativ kann nach Ausspruch einer Kündigung auch ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden, in dem bezugnehmend auf die ausgesprochene Kündigung die konkrete Abwicklung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Aber auch diese Abwicklungsvereinbarung kann zu einer Sperrfrist führen. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten. |
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