Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag sollte in jedem Fall schriftlich geschlossen werden, um etwaige Problematiken bereits von Anbeginn an schriftlich niederzulegen. Insbesondere geregelt werden sollten: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Entgelt, Urlaub e.t.c. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.