Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht in 24 Werktagen, wobei hier auch der Samstag als Arbeitstag kalkuliert wird. Urlaubsgeld muss aber nur gezahlt werden, wenn dies durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich geregelt ist.
Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Simone Weber, München,
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