Zeugnis

Der Arbeitnehmer hat generell Anspruch auf ein Zeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Hier wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis.
Erstreckt sich das einfache Zeugnis nur auf die Art und Dauer der Beschäftigung, enthält das qualifizierte Zeugnis auch Angaben zur Leistung und Verhalten.
Ein Zeugnis muss generell wohlwollend sein, d.h. es darf nicht geeignet sein, das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers zu behindern.
In keinem Fall darf es falsche Aussagen enthalten.
Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es eine verdeckte Zeugnissprache gibt. Manche Zeugnisse hören sich sehr gut an und besagen doch genau das Gegenteil.
Ist das Zeugnis unrichtig oder enthält eine verdeckte Zeugnissprache, die das Zeugnis als sehr schlecht qualifiziert, kann eine Änderung des Zeugnisses von dem Arbeitgeber verlangt werden.