Rechtsanwaltskosten & Verfahrenskosten

Die Anwältin Ihres Vertrauens: Simone Weber

Transparente Kosten    © MK-Photo – Fotolia.com

 

Wenn Sie mich beauftragen, stelle ich Ihnen für meine Tätigkeit auch keine Honorarrechnung, bei der Sie meinen Namen zahlen, sondern nur meine gute Arbeitsleistung. Ich biete Ihnen deshalb je nach Fall unterschiedliche Abrechnungsmodelle der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten an.

 

Transparenz schafft Vertrauen

Die entstehenden Rechtsanwaltkosten meiner Beauftragung sind transparent. Sie werden von mir selbstverständlich immer vor der Beauftragung und Mandatsübernahme über die konkrete Höhe der Kosten in Ihrem Fall aufgeklärt. Dies ist für Sie wichtig, um auch einschätzen zu können, welches Kostenrisiko unter Umständen für Sie besteht. Durch meine Einschaltung werden Ihnen in jedem Fall aber unnötige Kosten, Zeit und Ärger erspart. Ich schaffe Ihnen wieder den nötigen Freiraum für wichtige Dinge, an denen Sie schlichtweg Spaß haben oder Sie können sich wieder unbelastet Ihrer eigentlichen Tätigkeit zuwenden.

Außergerichtliche Kosten

Großen Wert lege ich auf eine ausgewogene Kosten/Nutzen-Relation für Sie. Deshalb biete ich Ihnen auf Ihren konkreten Rechtsfall zugeschnitten auch verschiedene Abrechnungsmodelle an.
Außergerichtliche Tätigkeiten werden mit Ihnen nach Stundensätzen, als Pauschalhonorar oder gemäß Rechtsanwaltsvergütung-sordnung (RVG) abgerechnet. Hierbei wird der Stundensatz oder das Pauschalhonorar zuzüglich Auslagen und geltender Mehrwertsteuer mit Ihnen in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt. Der Stundensatz sowie das Pauschalhonorar unterscheidet sich hierbei je nach Grad und Schwierigkeit der Angelegenheit.

Sollte mit Ihnen eine Abrechnung auf Basis der Gebühren aus der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) vereinbart werden, berechnen sich die Gebühren anhand einer gesetzlichen Gebührentabelle auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes Ihrer Angelegenheit. Für die Berechnung des Gegenstandswertes finden sich eine Vielzahl von Vorschriften. Über den Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit und die anfallenden Gebühren nach RVG werden Sie selbstverständlich vor Mandatserteilung umfassend von mir informiert.

Bei einer reinen Erstberatung investieren Sie selbst bei einem hohem Streitwert als Privatperson in Ihre Beratung nie mehr als € 190,00 zuzüglich etwaig anfallender Auslagen und geltender MwSt. Bei einfach gelagerten Erstberatungen oder Erstberatungen, die nicht mehr als 1/2 Stunde Zeit bedürfen, auch weniger. Auch hier teile ich Ihnen selbstverständlich die entstehenden Kosten vor Durchführung der Erstberatung mit.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann ich für Sie als zusätzliche Leistung den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abwickeln, so dass Sie sich hierum nicht mehr kümmern müssen. Die einfache Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Versicherung sowie die darauf basierende Abrechnung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung wird in der Regel auch als Serviceleistung ohne die Berechnung von weiteren Kosten übernommen.

Gerichtliche Kosten

Rechtsanwältin Simone Weber

RA Simone Weber vertritt Sie gerichtlich

Gerichtliche Tätigkeiten werden entweder nach den Gebühren der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) mit Ihnen abgerechnet, oder auch durch eine schriftliche Honorarvereinbarung mit Ihnen nach vereinbarten individuellen Stundensätzen berechnet. Die anwaltlichen Gebühren nach RVG berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes, also des Betrages, der für Sie eingeklagt wird.

Ich erläutere Ihnen vor Mandatsübernahme und im Vorfeld eines möglichen Prozesses konkret die voraussichtlich bei Ihnen anfallenden Kosten. Wollen Sie sich vorab einen Überblick über die möglicherweise entstehenden Kosten nach RVG verschaffen nutzen Sie den nachstehenden Kostenrechner.

 

Kostenrechner

Wie sich die Kosten eines Prozesses nach RVG berechnen, können Sie mit folgendem Kostenrechner des DAV feststellen.