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Außergerichtliche Tätigkeiten werden nach individuell mit Ihnen entweder nach Stundensätzen oder als Pauschalhonorar abgerechnet. Hierbei wird der Stundensatz zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer mit Ihnen im Rahmen einer schriftlichen Honorarvereinbarung niedergelegt und differenziert je nach Grad und Schwierigkeit der Angelegenheit.
Je nach Sachlage sowie Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit bieten wir Ihnen aber auch eine Abrechnung auf Basis der Gebühren aus der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) an. Hierbei berechnen sich die Gebühren anhand einer gesetzlichen Gebührentabelle auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes Ihrer Angelegenheit. Für die Berechnung des Gegenstandswertes finden sich eine Vielzahl von Vorschriften. Welche Gebühren bei einer Abrechnung nach RVG in Ihrer konkreten Angelegenheit anfallen, hängt nicht zuletzt auch davon ab, welche Tätigkeit der Rechtsanwalt vornimmt. Hierüber und über die anfallenden Gebühren werden Sie selbstverständlich vor Mandatserteilung umfassend informiert.
Großer Wert ist stets auf eine ausgewogene Kosten/Nutzen-Relation für Sie zu legen. Deshalb bieten wir zugeschnitten auf Ihren konkreten Rechtsfall auch die verschiedenen Abrechnungsmodelle an.
Erstberatungskosten sind stets fallorientiert. Bei einer reinen Erstberatung und hohem Streitwert investieren Sie als Privatperson in Ihr rechtliches Wissen nie mehr als € 190,00 zzlg. Auslagen und geltender MwSt. Bei einfach gelagerten Angelegenheiten innerhalb der Erstberatungen oder Erstberatungen, die nicht mehr als 1/2 Zeit bedürfen, weit weniger.Auch hier werden Sie selbstverständlich über die entstehenden Kosten vor Mandatserteilung umfassend unterrichtet.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können wir den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung als zusätzliche Leistung auf Wunsch selbstverständlich für Sie abwickeln, so dass Sie sich hierum nicht mehr kümmern müssen. Die einfache Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Versicherung sowie die darauf basierende Abrechnung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung wird als Serviceleistung im Rahmen Ihres Mandates ohne die Berechnung von weiteren Kosten übernommen.
Sie investieren in Ihr Recht
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