|
Gerichtliche Tätigkeiten können sowohl nach den Regelgebühren der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) mit Ihnen abgerechnet werden, als auch nach vorher mit Ihnen vereinbarten individuellen Stundensätzen, die dann in einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. Die anwaltlichen Gebühren nach RVG berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes, also des Betrages, den wir beispielsweise für Sie einklagen.
Wir erläutern Ihnen hierbei vor Mandantsübernahme und im Vorfeld eines möglichen Prozesses konkret die voraussichtlich anfallenden Kosten und helfen Ihnen ggf. bei der Auswahl des für Sie optimalen Prozessfinanzierers. Wollen Sie die möglicherweise anfallenden Kosten eines Prozesses bereits an dieser Stelle einmal feststellen so schauen Sie auf dieser Website unter den Punkt Kostenrechner.
Im Falle des Obsiegens muss die Gegenseite Ihre Kosten tragen.
|
Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Simone Weber, München,
|