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Unsere Beratung umfasst sowohl die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, die Einhaltung der gegenseitigen Pflichten in laufenden Arbeitsverhältnissen und die Beendigung von bestehenden Arbeitsverhältnissen. Hierbei wissen wir sowohl um die spezifischen Anliegen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Denn nur wer beide Seite sehr genau kennt, weiß auch zu beurteilen, wie die Gegenseite agiert.
Frau Rechtsanwältin Weber veröffentlich auch laufend Artikel im Arbeitsrecht, z.B. zur arbeitsrechtlichen Abmahnung oder Bagatellkündigung klicken Sie auf den jeweiligen Begriff. Aktuelles und Interessantes finden Sie auch im Blog von Frau Rechtsanwältin Weber, z.B. zur arbeitsrechtlichen Kündigung und was Sie hierüber wissen sollten.
Unsere Beratungsleistungen im Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitsvertragsüberprüfung- und erstellung
- Rechte und Pflichten in einem laufenden Arbeitsverhältnis
- Arbeitsentgelt
- Urlaub, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung
- Krankheit
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Elternzeit
- Haftung der Vertragsparteien
- Abmahnung
- Kündigung und
- Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Zeugniserstellung und -überprüfung
- Tarifvertragliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates
- Interessenausgleich und Sozialplanansprüche
- Outsourcing
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Damit der Arbeitsplatz besetzt ist
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Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Simone Weber, München,
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