Forderungsinkasso

Selbstverständlich  übernehmen wir Ihre Forderungsgeltendmachung oder -abwehr.

Hier haben wir große Erfolge zu verzeichnen. Selbst wenn der Schuldner den ausstehenden Betrag nicht in Gänze zahlen kann, erreichen wir Ratenzahlungsvereinbarungen, kontrollieren für Sie selbstverständlich die monatlich pünkltichen Zahlungseingänge und leiten diese Gelder noch am selben Tag an Sie weiter. So kommen Sie dauerhaft zu Ihrem Geld nebst Zinsen und entstandenen Kosten.

Wenn Ihre Schuldner nicht fristgerecht oder überhaupt nicht zahlen, so ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes meist die schnelle außergerichtliche Lösung dieses Problems.

Sollte außergerichtlich mal keine Zahlung fließen, klagen wir für Sie die Gelder auch ein und beauftragen nach Erhalt des Urteils einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Forderung.

Um jegliche unnötigen Kosten zu vermeiden prüfen wir selbstverständlich vor gerichtlicher Geltendmachung, ob der Schuldner nicht bereits Insolvenzantrag gestellt oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und informieren Sie umfassend welche Wege dann beschritten werden können, damit die Forderung nicht verloren geht.


Bild eines Sonnenuntergangs
Damit Sie Ihr verloren geglaubtes Geld wieder in die
schönen Dinge des Lebens investieren können.