Verkehrsrecht

Die Beratung und Vertretung umfasst sämtliche Tätigkeiten des zivilen Verkehrsrechts.

Im Einzelnen:

  • Komplette Unfallregulierungen mit Unfallgegnern und Versicherungen
  • Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie gestellt werden
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus Unfällen, z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld.
  • Ordnungswidrigkeiten, insbesondere Einsprüche gegen Bußgeldbescheide und damit zusammenhängend
  • Ihre Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, z.B. gegen den Entzug Ihres Führerscheins.

 

 


Damit dies nicht Ihr Ersatzfahrzeug wird.