Sind Sie unschlüssig, ob Sie einen Anwalt einschalten sollen? Acht Punkte, die Ihnen bei der Entscheidung helfen.

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Waren Sie noch nie bei einem Anwalt oder haben Sie bei einem Anwalt bereits einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Wissen Sie nicht, ob Sie jetzt wieder oder überhaupt einen Anwalt einschalten sollen? Scheuen Sie die Kosten und denken, sie probieren es erst einmal ohne Anwalt?

Nachstehend acht Punkte, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtern sollen. So wissen Sie, worauf Sie achten müssen und was Sie erwarten dürfen, wenn Sie einen Anwalt einschalten.

Zunächst stelle ich in meiner anwaltlichen Praxis immer wieder fest, dass fundierte anwaltliche Beratung durch nichts zu ersetzen ist. Viele Probleme treten im Nachgang erst deshalb auf, weil der Mandant keine ausreichenden rechtlichen Kenntnisse hatte, sich aber zunächst versucht hat, selbst zu vertreten. Das Internet liefert für Nichtjuristen heutzutage zwar viele Informationen, leider aber oft nur Halbwahrheiten und eben gerade nicht auf das  individuelle Problem des Mandanten zugeschnitten. Diese Informationen falsch angewandt, verschlechtern zumeist die Problematik statt sie zu verbessern oder sie zu lösen. Vertritt sich der Mandant sich zunächst selbst und kommt erst zu mir, wenn weitere Probleme auftreten oder er sich gar überhaupt nicht mehr zu helfen weiß, ist das Kind leider oft schon in den Brunnen gefallen.

Dann kann ich nur versuchen, die Situation zu retten, aber das Bestmöglich zu erreichen ist dann oft nicht mehr möglich. Deshalb rate ich als Anwältin natürlich immer an, sich so schnell als möglich rechtlich fundiert beraten zu lassen. Lieber einmal zu früh, als einmal zu spät einen Anwalt aufsuchen.

Natürlich, denken Sie jetzt vielleicht, sie als Anwältin verdienen damit ihr Geld, das müssen Sie sagen. Stimmt, ich verdiene damit mein Geld, aber ich gebe zu bedenken, dass sie vielleicht ohne Einschaltung eines Anwalts mehr Geld verlieren, als sie müssten oder vielleicht kein Geld erhalten, obwohl Sie hierauf Anspruch haben. So z.B. ein Mandant, der die Kündigung seines Arbeitgebers erhalten hatte und leider längere Zeit darüber nachdachte, ob er einen Anwalt einschalten soll. Leider genau vier Tage zu lang. Die Frist zur Kündigungsschutzklage von drei Wochen war abgelaufen und das obwohl die Kündigung unwirksam gewesen wäre. Hätte er gleich bei mir angerufen, hätte ich zunächst mit ihm einen raschen Erstberatungstermin vereinbart. Eine reine Erstberatung als Verbraucher hätte ihn dann nur € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer gekostet. So hat er sehr viel Geld verloren.

1. Eine Erstberatung ist immer hilfreich und kostet, in der Relation zu dem was Sie verlieren könnten, wenig

Scheuen Sie nie den Gang zu einem Anwalt im Rahmen einer Erstberatung. Die Erstberatung dient dazu, Ihre Situation rechtlich in Gänze zu überprüfen und es wird Ihnen ganz konkret mitgeteilt, welche rechtlichen Probleme und Lösungsmöglichkeiten es für Sie gibt. Sie erfahren was im Weiteren zu tun ist und ob und wie Sie auch selbst agieren könnten. Der Anwalt klärt Sie darüber auf, welche Kosten auftreten, wenn Sie ihn mit Ihrer Vertretung einschalten. Nur Sie entscheiden dann auf Basis dieser Informationen, ob Sie lieber selbst weiter handeln möchten oder den Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung einschalten.  Herr oder Frau Ihrer Angelegenheit sind immer Sie, in jedem Zeitpunkt des Mandatsverhältnisses mit dem Rechtsanwalt.

2. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie sich entscheiden, einen Anwalt aufzusuchen

Zeit ist Geld heißt das bekannte Sprichwort. Das gilt im rechtlichen Bereich oft ebenfalls. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Es gibt oft Fristen, die Sie einhalten müssen, anderenfalls Sie Ihre Rechte verlieren, wie z.B. bei einer Kündigungsschutzklage, bei Verfallfristen in einem Arbeitsvertrag oder z.B. nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung Ihrer Wohnung betreffend Ihres Widerspruchs. Selbst wenn die Gegenseite Ihnen nur Fristen setzt, sollten Sie nie bis zum Ablauf dieser warten.

Durch die schnelle anwaltliche Beratung lässt sich gewährleisten, dass Sie Ihre Rechte wahren, es lassen sich in der Regel überflüssige Prozesse verhindern und es schafft für Sie auch noch Zeit, zu entscheiden, was Sie wirklich machen möchten.

3. Wie finden Sie den für Sie richtigen Anwalt?

Zunächst ist wichtig für Sie, einen Anwalt zu finden, der sich in dem Rechtsgebiet auskennt, das für Sie relevant ist.

Ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Bankrecht oder ein anderes Rechtsgebiet brauchen, richtet sich danach, welches rechtliche Problem es zu lösen gilt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich nicht im Arbeitsrecht aus, ein Anwalt für Erbrecht nicht im Mietrecht. Schauen Sie sich auf den Webseiten der Anwälte um, die Sie kennen. Bearbeiten diese das Rechtsgebiet und waren Sie mit dem Anwalt zufrieden? Rufen Sie diesen Anwalt an. Fragen Sie ihn einfach, z.B. in welches Rechtsgebiet Ihr Problem fällt, ob er dieses Rechtsgebiet auch aktiv bearbeitet und/oder ob er Ihnen ansonsten einen guten Anwalt empfehlen kann.

Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, ob diese vielleicht einen Anwalt kennen, den Sie Ihnen empfehlen können und mir dem sie zufrieden waren. Schauen Sie im Internet welche Mandantenbewertungen es über einen Anwalt gibt.

Rufen Sie den Anwalt an und schauen Sie, ob sein Sekretariat und der Anwalt selbst Ihnen auch schon am Telefon sympathisch ist. Haben Sie am Telefon oder gar in der Erstberatung kein gutes Gefühl? Sie müssen nicht bei diesem Anwalt bleiben. Dann haben Sie vielleicht € 190,00 zzgl. MwSt. ausgegeben. Wenn bei dem Anwalt nur die Chemie nicht stimmt, wissen Sie aber zumindest schon mal, wie sich Ihre Problem rechtlich darstellt und können immer noch einen anderen Anwalt einschalten. Ja, die Chemie zwischen Anwalt und Mandant muss aus meiner Sicht auch stimmen, denn schließlich handelt es sich um ein Vertrauensverhältnis. Haben Sie kein Vertrauen, dann passt dieser Anwalt vielleicht einfach nicht zu Ihnen.

4. Fragen Sie den Anwalt, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden

Natürlich wollen Sie wissen, welche voraussichtlichen Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie den Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Der Anwalt muss Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten in ihrer Angelegenheit informieren. Hier kommt es darauf an, wie der Anwalt abrechnet. Entweder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dann bestimmen sich Kosten die Kosten im Rahmen Ihres Gebührenstreitwertes nach einer festgelegten Tabelle sowie Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Leistung, Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation. Je nach Angelegenheit rechnet der Anwalt auch nach Stundenhonoraren oder auch Pauschalen ab. Auch hier müssen Sie informiert werden.

Es ist für Anwälte völlig normal, dass Sie nach den Kosten fragen- also tun Sie dies bitte auch.

5. Was ist zu tun, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese die Kosten des Anwalts nach RVG, wenn es sich um einen Rechtsschutzfall handelt.

Sinnvoll ist es, dass Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor dem Termin mit dem Anwalt anrufen, kurz das Problem schildern und sich bereits die Deckungszusage für eine Erstberatung einholen. Lassen Sie sich eine Schadennummer geben, sowie die schriftliche Zusage, dass die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung des Rechtsanwalts zahlt. Fragen Sie, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben und wie hoch diese ist. Diese Selbstbeteiligung sind die Kosten, die Sie selbst zahlen müssen. Fragen Sie, ob diese Selbstbeteiligung auch anfällt, wenn Sie nur eine Erstberatung in Anspruch nehmen.

6. Wie sollten Sie sich auf den Besprechungstermin mit dem Rechtsanwalt vorbereiten und was müssen Sie zum Termin mitbringen?

Suchen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie zu Ihrem Fall haben. Dies bedeutet wirklich alle Unterlagen. Sämtliche Verträge, Vertragsergänzungen, Schreiben, die Sie bekommen oder geschrieben haben etc. Fragen Sie im Zweifel bei Vereinbarung des Besprechungstermins mit dem Anwalt was Sie mitbringen sollen. Der Anwalt muss umfassend von Ihnen informiert werden, dazu benötigt er all Ihre Unterlagen. Denn nur dann kann er eine optimale Beratung gewährleisten.

Im Arbeitsrecht bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie z.B. in jedem Fall mitbringen: Arbeitsvertrag, Anlagen zum Arbeitsvertrag, Änderungen zum Arbeitsvertrag, Gehaltserhöhungsschreiben der sonstige Schreiben, in denen der Arbeitgeber Änderungen der Konditionen mitgeteilt hat, Ermahnungs- oder Abmahnschreiben, Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, Kündigungsschreiben, Begleitschreiben zur Kündigung und sonstigen weiteren Schriftverkehr, der Ihnen wichtig erscheint.

Im Mietrecht sollten Sie in jedem Fall mitbringen: Mietvertrag, Änderungen oder Ergänzungen zum Mietvertrag, Mieterhöhungen, die letzte Betriebskostenabrechnung, Abmahnungen, Kündigung. Sollte es darum gehen, dass der Mieter nicht gezahlt hat, Zahlungsbelege z.B. Kontoauszüge und eine Aufstellung der nicht oder doch gezahlten Mieten.

Sollte bereits ein Gerichtsverfahren bestehen, bringen Sie sämtliche Schriftsätze und Schreiben nebst den Anlagen, dem Anwalt mit.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, diese Versicherungsunterlagen und im Idealfall auch bereits die Deckungszusage Ihrer Versicherung.

Diese Unterlagen bitte ich meine Mandanten immer nach Datum zu ordnen, bevor Sie zu mir kommen. Das ist wichtig für die Mandanten, denn oft fällt Ihnen beim Ordnen bereits etwas auf, was wichtig ist und schon in Vergessenheit geraten war. Und nichts ist nervender und hält von der eigentlichen Beratung für Sie ab, als wenn der Anwalt erst mal die Unterlagen ordnen muss.

Grundsätzlich ist auch immer sinnvoll, wenn Sie vor der Beratung auch eine kurze Übersicht /Stichpunkte fertigen, was aus Ihrer Sicht in Ihrem Fall wichtig ist. Wenn Ihnen z.B. Vorwürfe gemacht werden, warum diese nicht begründet sind und was dagegen spricht. Ob die Datumsangaben, die die Gegenseite macht, richtig sind oder nicht etc. Ob Sie Zahlungen geleistet haben, obwohl die Gegenseite behauptet, dies sei nicht der Fall und falls ja, wann dies war und wie dies bewiesen werden kann. Sie können sich auch bereits überlegen, welche Zeugen Sie u.U. haben, die bestätigen können, was Sie sagen und deren Vor- und Nachnamen nebst Anschrift notieren.

Machen Sie sich auch selbst eine Liste, was Sie den Anwalt fragen wollen und fragen Sie ihn auch. Jeder Anwalt wird Ihre Fragen beantworten und es gibt keine dummen oder komische Fragen. Es ist der Job eines jeden Anwalts, täglich Fragen jeglicher Art zu beantworten. Er wird darüber weder verwundert sein noch diese nicht verstehen.

7. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt

Das Verhältnis mit Ihrem Anwalt sollte und muss ein Vertrauensverhältnis sein. Der Anwalt, selbst dessen Angestellte sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Im Gegenzug erwartet jeder Anwalt richtigerweise, dass sein Mandant auch offen ist und ihm keine wichtigen Punkte verschweigt oder beschönigt oder gar falsch erzählt. Nur wenn Sie offen und vertrauensvoll mit Ihrem Anwalt umgehen, können Sie auch erwarten, dass er bestmöglich für Sie handelt. Nehmen Sie die Chance wahr.

8. Was ist Inhalt eines Beratungsgesprächs

In dem ersten Beratungsgespräch wird der Anwalt alle rechtlichen Punkte Ihrer Angelegenheit mit Ihnen klären und wie Ihre Erfolgsaussichten stehen. Er wird Ihnen all Ihre Fragen beantworten und zwar ohne Juristendeutsch, so dass Sie auch alles verstehen. Ein guter Anwalt, wird Ihnen auch mitteilen, wenn er keine Erfolgsaussichten sieht und Ihnen deshalb vor einer Streitigkeit abraten. Er wird Ihnen die einzelnen Schritte seiner Tätigkeit erläutern und Sie natürlich über die Kosten aufklären, die hierfür anfallen.

Wenn Sie sich entscheiden, dem Anwalt zu vertrauen und ihn für Ihre Vertretung einschalten, wird er Sie nach außen vertreten, entweder außergerichtlich gegenüber dem Gegner oder/und vor Gericht sollte sich dies nicht zu Ihren Gunsten vermeiden lassen. Er wird sie zu jedem Zeitpunk auch umfassend über den  Stand Ihrer Angelegenheit informieren, sei es telefonisch oder schriftlich.

Sollte ich Ihnen im Arbeitsrecht oder Mietrecht, Vertragsrecht oder Inkasso weiterhelfen können, rufen Sie mich gerne an unter 089/59947837.
Rechtsanwältin Simone Weber