Bahnstreik und Arbeitsrecht
Bei den aktuellen Bahnstreiks fragen sich viele Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet zur Arbeit zu erscheinen? Arbeitnehmer sin verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn Streiks wie der DB gegeben sind, ist es dem Arbeitnehmer zumutbar auf Alternativen auszuweisen, z.B.Taxi,PkW.Auf jeden Fall den Arbeitgeber schnellstmöglich informieren, wenn man droht zu spät zu kommen. Denn es gilt der Grundsatz “ Ohne Arbeit kein Lohn“.