Behördenlatein übersetzt:

„Des hamma imma scho so g’mocht.“

Diese Redwendung soll dem ratsuchenden Bürger die Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen würden.

„Des hamma no nie so g’mocht.“

Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt.

„Was glau’m se, wea se san?“

Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankterten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.

„Do kennt jo a jeda kumma.“

Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens unerwünscht Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.

„Se san net da anziche, bei dem des so g’mocht wird.“

Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten.

„Waun ma des an erlaub’n, woinn’s olle hobn.“

Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz grundsätzlich nicht möglich sind.

„Fia des homma ka Göd.“

Da so ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.

„Dafia bin i net zuaständig.“

Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für die Stadt vom ..

„Waun i des ollas wissat, warat i net do.“

Aufforderung an den Bürger, sich mit dem Niveau seines Anliegens an den auf Grund der Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren.

„Do muaß i zerscht mit’n Schef redn.“

Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne Hierarchie