Und hier mit Genehmigung des geschätzten Reiserechtlers Prof.Dr. Ernst Führich der Verweis auf die neue Kemptener Reisemängeltabelle, Ausgabe März 2011, www.reiserecht-fuerich.de:

„Für den schnellen Überblick werden in der Kemptener Reisemängeltabelle zeitlich chronologisch Reisemängel und hinzunehmende Unannehmlichkeiten dargestellt. Die Tabelle erfasst die wichtigsten veröffentlichten Urteile seit 1995 bis Februar 2011. Soweit der Minderungsbetrag bekannt ist, wird der zuerkannte Betrag genannt, welcher sich grundsätzlich auf den Gesamtreisepreis bezieht. Besonderheiten des Falles sind unter Bemerkungen aufgenommen. Die Urteile sind Einzelfallentscheidungen und können grundsätzlich nicht verallgemeinert werden. Gleichwohl kann aus den zuerkannten Minderungsquoten die Tendenz der Gerichte zur Bewertung entnommen werden. Seit der Ausgabe März 2011 bringt am Ende jedes Mängelbereiches eine kurze Zusammenfassung das Wesentliche auf den Punkt.“

Die Kemptener Reisemängeltabelle wird ständig unter www.reiserecht-fuehrich.de aktualisiert.“ https://www.fuehrich.de/Kemptener%20Tab%205.03.2011.pdf