Können Anwälte zaubern?

„Frau Anwältin können Sie nicht ein wenig zaubern?“ Wenn das Amtsgericht München bereits entschieden hat, dass ein Liebeszauber auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet ist, was würde es dann zu einem Anwaltszauber sagen? Natürlich könnten Anwälte auch jeweils bei Vollmond ein Ritual durchführen- vielleicht Schönfelderseiten über einer Kerze verbrennen und dabei die jeweiligen Paragraphen murmeln und dann mitteilen, ein solches Ritual wäre nicht immer wirksam, wenngleich grundsätzlich geeignet, rechtliche Probleme zu lösen.

Nein, Nein, Nein. Auch Anwälte können keinen Menschen aus der Ferne mit einem Ritual beeinflussen. Erfolg wird das mit diesen Mitteln keinen haben, auch wenn Glaube manchmal Berge versetzen kann. Anwälte sind eben keine Zauberer und Hexen, auch wenn die schwarzen Roben vielleicht manchmal daran erinnern könnten. Aber sie können schlichtweg keinen Geschäftszauber durchführen und alles ist wieder gut. Ebenso wenig wie sie eine Glaskugel haben, um zu wissen wie die Gegenseite 100%ig reagiert.

Die „Zauberei“ der Anwälte gründet allenfalls auf einem Beherrschen der rechtlichen Materie, auf einer guten Strategie und einer konsequenten Umsetzung dessen, ohne starr zu sein. Und Gold können sie auch keines spinnen, also sollte die Grundlage eines Anspruches schon vorhanden sein. Aber wenn, dann… „Nein, zaubern kann ich nicht, aber vielleicht einen zauberhaften Erfolg für Sie erringen.“

Rechtsanwältin Simone Weber, München
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