Mein Anwalt ist zu teuer und sein Geld nicht wert…

Ab und an lese ich in verschiedenen Foren: Mein Anwalt ist zu teuer und sein Geld nicht wert. Ob der Anwalt sein Geld Wert ist bzw. war, kann man natürlich nicht nachvollziehen, ohne den konkreten Fall und die Arbeit des Rechtsanwalts in allen Details zu kennen und selbstverständlich gibt es auch unter Anwälten natürlich solche und solche.

Aber woran wird die Aussage, der Anwalt ist zu teuer, eigentlich festgemacht? Wann würde ein Anwalt denn adäquat verdienen? Ist die „Alles für Umme“ Mentalität heute einfach nur schick oder wird der Anwalt einfach nur per se in die Kategorie der Besserverdienenden eingeordnet? Oder sind das Mandanten, die einfach mit der Leistung des Anwalts nicht zufrieden waren und deshalb das Honorar als ungerechtfertigt empfinden? Oder geht es gar darum, dass man sich ärgert, dass man für eine Vertretung zur Wahrung seiner Rechte überhaut einen Rechtsanwalt bedarf? Rechtsanwälte müssen sich und ihre Familien in der Regel von Ihrer Arbeit ernähren. Gut, das müssen andere auch, aber wer würde pauschal behaupten, ein Ingenieur verdient zu viel?

Bei Anwälten oder auch Ärzten scheint das aber eine verbreitete Auffassung zu sein. Der Anwalt, der am Tag mal locker für zwei Stunden in der Kanzlei aufschlägt und ansonsten seine Zeit mit Dining und Wining, auf dem Tennisplatz oder in seinem Porsche auf dem Weg zu seiner Jacht verbringt ……Eher ein Gerücht, das mit der Realität wenig zu tun hat. Sicherlich, wenn Honorare eins zu eins in die Privattasche des Anwalts fließen würden und jede Stunde Arbeit vergütet würde, ja- dann würden viele Anwälte gut verdienen.

Aber der Anwalt muss davon erst mal seine regelmäßig anfallenden Kosten zahlen: Personalkosten, Mietkosten, Kosten für Fachliteratur, Telekommunikation, Versicherungen, Rentenzahlungen, Krankenversicherung etc.. Die Steuer möchte davon auch noch einen Teil ab haben. Danach erreichen Einzelanwälte laut einer Statistik aus dem Jahr 2006 einen durchschnittlichen Jahresumsatz von € 157.000,00 unberücksichtigt der Kosten. Diese werden zwischen 40 und 70 % angesetzt, je nach Organisation der Kanzlei. Berücksichtigt man die fixen Kosten, die Zeiten, die der Anwalt mit Organisation, Verwaltung, Fortbildung etc. verbringt, so müsste laut Wirtschaftsinstituten jede Anwaltsstunde eigentlich mit € 200,00 und mehr angesetzt werden, um einen adäquaten Umsatz zu gewährleisten. Das ist aber oft, ich würde mal behaupten, in der Regel nicht der Fall. Jedenfalls nicht in kleinen und mittleren Kanzleien und nicht in allen Angelegenheiten.

Oft wird in Kanzleien nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet, die bei einem Gegenstandswert von€ 300,00 doch tatsächlich für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts ein durchschnittliches Honorar von € 32,50 niederlegt. Das erstaunt Sie? Ja: Anwälte auch, die sich fragen, wie man zu diesem Satz kostendeckend bei kleinen Angelegenheit mit geringem Streitwert arbeiten soll. Nicht ohne Grund fordern deshalb der Deutscher Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um mindestens 15 % angepasst werden sollen. Wenn man die Realvergütung hochrechnet, kommen viele Anwälte nicht auf sehr gute Einkünfte, insbesondere nicht angesichts der Arbeitszeit von weit über 40 Stunden.

Ein Kollege äußerte sich mal dahingehend: Teile ich mein Nettoeinkommen durch meine reale Arbeitszeit könnten mir die Tränen kommen. Für die meisten Anwälte ist eine fünfzig und sechzig Stundenwoche oder gar mehr der Normalzustand. Anwälte, gerade die frisch Selbstständigen mit Einzelkanzleien, auch wenn man es nicht lauten sagen sollte, krebsen wohl eher am Existenzminimum und sind froh wenn sie die Kosten der Kanzlei, wenn sie sich eine solche denn überhaupt leisten können, zahlen können und ihre allgemeinen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Und das nachdem sie durchschnittlich erstmals im Alter zwischen  25-28 Jahren überhaupt anfangen, Geld zu verdienen und vorher nur in die Ausbildung investiert haben. Kein Wunder gibt es Probleme bei der existenten Anwaltsdichte. Sie steigt und liegt Stand 1.1.2012  bei 158.426 zugelassenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in der Bundesrepublik. Zugleich sinkt die Zahl der Beschäftigten bei Anwälten: 2006 hatte ein Einzelanwalt im Durchschnitt nur noch 1,5 Mitarbeiter. 1997 lag diese Zahl noch bei 2,2 Mitarbeitern. 38 % aller selbstständigen Einzelanwälte arbeiteten 2006 völlig ohne Beschäftigte. Diese Zahlen liegen sicherlich nicht daran, dass Anwälte keine Mitarbeiter beschäftigen wollen, sondern wahrscheinlich eher nicht so ohne Weiteres zahlen können.

Natürlich gibt es auch Spitzenverdiener unter den Anwälte,  aber das ist nicht die Masse. Ich will mich nicht beschweren, meine Arbeit macht mir Spaß,  ich habe einen guten Mandantenstamm, nette Mitarbeiter und bin zufrieden. Aber es stimmt mich schon sehr nachdenklich, wenn pauschale Aussagen über die vermeintlichen zu teuren Anwälte getroffen werden. Vielleicht liegen solche Aussagen auch daran, dass man mit dem Ausgang eines Rechtsstreits nicht zufrieden war. Aber ist deshalb die Leistung des Rechtsanwalts zu teuer?

Dann kann man zwar überlegen, ob die Tätigkeit des Rechtsanwalts ausreichend war oder vielleicht waren auch die Fakten einfach nicht so, dass man überhaupt hätte gewinnen können.  Hierüber muss der Anwalt ja gerade aufklären. Hier hilft dann aber zumeist eine kostengünstige Erstberatung, in der der Rechtsanwalt darüber aufklärt, ob die Angelegenheit überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und der Mandant dann entscheiden kann ob, er sich nach außen durch den Anwalt vertreten lassen will oder nicht.

Aber solange es Rechtsanwälte gibt, d.h. Personen benötigt werden, die einen vertreten müssen, will man sein Recht gut vertreten wissen, wird es wohl Diskussionen um deren Vergütung geben. Das zeigt z.B. das nachstehende Zitat von Wilhelm Busch:

„Der Rechtsanwalt ist hoch verehrlich, wenn auch die Kosten oft beschwerlich. „
 
Rechtsanwältin Simone Weber
www.weber-rechtsanwaeltin.de