1. Mai: Tag der Arbeit

.Morgen ist schon wieder der 1. Mai. Ehemals als Kampftag ausgerufen wurde er zum Feiertag. In der Resolution des Franzosen Raymond Felix Lavigne hieß es 1898: Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, dass gleichzeitig in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf acht Stunden festzusetzen.

Da eine  solche Kundgebung bereits von dem amerikanischen Arbeiterbund für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wurde dann dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen Der 1. Mai war in den USA traditionell der Stichtag für den Abschluß von Arbeitsverträgen und zur damaligen Zeit waren Arbeitszeiten von 11- 13 Stunden fast normal. So wurde der 1. Mai zum internationalen Tag des Arbeitskampfes. Dann machten die Nationalsozialisten perverserweise den 1. Mai ab 1933 zum gesetzlichen Feiertag.

Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als Feiertag der nationalen Arbeit und verbot dann mal einen Monat später die Gewerkschaften… Der 1. Mai wurde dann 1946 wurden durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt und heute noch als Feiertag in ganz Deutschland begangen. Feiertage sind für Beschäftigte grundsätzlich arbeitsfrei. Für Arbeitnehmer ergibt sich das aus § 9 des Arbeitszeitgesetzes. Ihnen ist nach § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes eine Feiertagsvergütung zu zahlen. Lasst uns heute also nochmal fleißig arbeiten, um Morgen den Tag der Arbeit so ganz ohne Arbeit zu genießen.

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