Anwalt: Ein Mietmaul, das selbst denkt

Ein Anwalt ist ein Mietmaul- allerdings ein selbstständig denkendes, wer hätte es gedacht? Der Anwalt gibt im Idealfall nicht einfach unüberlegt und unreflektiert die Meinung seines Mandanten wieder, weil dieser das für Recht. Warum denn nicht, dafür wird er doch gezahlt? Der Anwalt ist kein unselbstständiger, bloß verlängerter Arm seines Mandanten. Er ist sein Fürsprecher, der seinem Mandanten mit den rechtsstaatlichen Mitteln! zu seinem Recht verhelfen soll. Betonung auf Recht und rechtsstaatliche Mittel.

Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt nämlich als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ und nicht der Rechtsbeugung. Der Anwalt ist natürlich in erster Linie seinem Mandanten verpflichtet, aber gleichsam auch der Rechtsordnung. Ein Anwalt darf nicht bewusst vor Gericht die Unwahrheit vortragen. Natürlich unterliegt der Rechtsanwalt der absoluten Schweigepflicht gegenüber seinem Mandanten, deshalb deckt man über manch Ansinnen des Mandanten auch lieber den Mantel des Schweigens nachdem man diesen ausführlich über alle rechtlichen Gegebenheiten dazu aufgeklärt hat.

Aber helfen kann und darf man ihm dabei nicht, unabhängig davon dass ich es auch nicht will. Im Übrigen ist das schon jeher eine Überzeugung, die Fürsprecher vertreten und der sie sich verpflichtet fühlen, jedenfalls die guten. Bereits im späten Mittelalter wurde im Schwabenspiegel geregelt, dass der Fürsprecher nur den vertreten sollte, der seiner Überzeugung nach recht hatte. Hat zu damaligen Zeit der Fürsprecher bei einem Prozessbetrug mitgeholfen, musste er an den Richter und die geschädigte Partei hohe Strafen zahlen. Und wer will schon ein Mietmaul ohne selbstständig denkenden Kopf? Dann doch lieber ein Miethirn.

 
Herzliche Grüße aus München
Rechtsanwältin Simone Weber
www.weber-rechtsanwaeltin.de