Ihre Rechtsanwältin für Reiserecht in München

Ich berate insbesondere Reisevermittler und Reiseveranstalter, aber auch Reisende selbst bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Reiseveranstalter und Reisevermittler unterstütze ich in ihrer täglichen Arbeit, beginnend mit der Erstellung von wirksamen Verträgen, der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Reisenden und der Beantwortung sämtlicher auftretender reiserechtlicher Fragestellungen.

Rechtsberatung ist VertrauenssacheRechtsberatung erfordert Detailwissen© Ingo Bartussek – Fotolia.com

 

Damit auch Urlauber zu ihrem Recht kommen

Reisende wenden sich in der Regel immer erst dann an mich, wenn Probleme bei ihrer Urlaubsreise aufgetreten sind. Sie haben sich so sehr geärgert, dass sie den Urlaub gar nicht mehr genießen konnten. Es geht dann zumeist darum, dass sie leider nicht die Reise erhalten haben, die ihnen vom Reiseveranstalter im Reisekatalog versprochen worden ist.

Haben Sie auch unter Reisemängeln gelitten? Dann können Sie grundsätzlich eine Reisepreisminderung und unter Umständen sogar Schadenersatz für entgangenen Urlaub geltend machen.

Wichtig ist aber zu wissen, Sie müssen in jedem Fall sofort wenn Sie einen Reisemangel feststellen, eine Mängelanzeige vor Ort bei der örtlichen Reiseleitung erheben. Soweit möglich schriftlich. Lassen Sie sich den Erhalt auch von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Nehmen Sie einen anderen Urlauber aus Deutschland als Zeugen für das Gespräch mit. Teilen Sie sämtliche(!) Mängel mit und fordern Beseitigung der Mängel. Setzen Sie eine Frist zur Abhilfe. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich unmittelbar an den Veranstalter, schreiben Sie diesem z.B. eine Email. Wenden Sie sich nicht an das Hotel für Ihre Mängelanzeige vor Ort. Das Hotel ist nicht der richtige Ansprechpartner! Das ist nur der Reiseveranstalter selbst oder der Reiseleiter vor Ort.

Dokumentieren Sie die einzelnen Reisemängel, machen Sie Fotos und Videos. Lassen Sie sich von Mitreisenden, die die Mängel bestätigen können, Anschriften geben. Wenn Sie aus dem Urlaub wieder da sind, schreiben Sie den Reiseveranstalter unverzüglich an, teilen diesem noch mal alle Mängel mit und fordern eine angemessene Minderung des Reisepreises unter Fristsetzung zur Zahlung.

Wichtig ist im Reiserecht die bestehenden Fristen zu beachten. Machen Sie Mängel in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub geltend, lieber früher als zu spät. Versäumen Sie nämlich diese wichtige Frist, haben Sie das Nachsehen.

Lassen Sie sich hier von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Reiserecht beraten. Immer wieder erlebe ich es in der Praxis, dass einige Anwälte der Auffassung zu sein scheinen, Reiserecht könne jeder. Das ist nicht der Fall. Reiserecht ist zum größten Teil durch die Rechtsprechung geprägt. Und hierfür ist erforderlich, dass der Anwalt diese auch ständig verfolgt.

Aktuelles aus dem Reiserecht finden Sie auch auf meinem Blog.

 

Meine Beratungsleistungen im Reiserecht umfassen z.B.:

  • Abschluss von Verträgen
  • Reiserücktrittsproblematiken
  • Stornohaftungen
  • Minderungen oder Schadenersatz bei mangelhaften Reisen