Ihre Anwältin für Inkasso in München​


"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel

Sie warten schon zu lange auf die Zahlung Ihres Schuldners und werden immer wieder nur vertröstet?

Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden ist für Unternehmen, Gewerbetreibende oder Selbstständige ein Ärgernis und kann bei hohen Zahlungsrückständen sogar zum existentiellen Problem werden, da die Bonität hierdurch ernsthaft bedroht sein kann.

Lassen Sie Ihre Forderung durchsetzen

Im Falle von Zahlungsverzug helfen häufig effektives Forderungsmanagement und die rasche Beitreibung der Forderung durch versierte Rechtsanwälte.

Ich unterstütze Sie bei Ihrem Inkasso und Forderungseinzug. Ich überwache für Sie offene Forderungen und sorge für deren schnelle Begleichung durch außergerichtliche Zahlungsaufforderung oder die Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruchs in Mahn- und Gerichtsverfahren.

Strategie: So kommen Sie an Ihr Geld

Wenn Sie mich mit Ihrem Forderungsinkasso beauftragen, prüfe ich zunächst die Erfolgsaussichten der Geltendmachung und mit welcher Strategie Ihre Forderung schnellstmöglich durchgesetzt werden kann. Zudem überprüfe ich im Rahmen dessen auch, ob Ihre Rechnungen ordnungsgemäß sind oder wie diese optimiert werden können.

So sollte beispielsweise jede Ihrer Rechnungen ein konkretes Zahlungsziel nennen, um den Schuldner bei Nichtzahlung auch in Verzug geraten zu lassen. Setzen Sie Ihren Kunden mit der Rechnung also ein konkret benanntes Zahlungsdatum. Wer sich an die Zahlungsfrist dann nicht hält, gerät in Verzug und schuldet Ihnen dann u.a. auch Verzugszinsen und die Kosten der Einschaltung des Rechtsanwalts zur Forderungsgeltendmachung.

Sie müssen den Schuldner dann auch nicht mehr anmahnen, sondern können die Angelegenheit gleich an den Rechtsanwalt geben. In der Regel mahnt man die Schuldner dann zwar nochmals an, denn er könnte es wirklich einfach mal vergessen haben. Aber mahnen Sie nicht zu oft, dann werden Sie nämlich in der Regel nicht mehr ernst genommen.

Nach der ersten, spätestens zweiten erfolglosen Mahnung unter Androhung der Einschaltung Ihres Anwaltes, sollten Sie dann auch Ernst machen und den Rechtsanwalt zur Forderungseintreibung einschalten.

Wenn Ihre Schuldner nicht fristgerecht oder überhaupt nicht zahlen, so ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dann meist die schnelle außergerichtliche Lösung dieses Problems. Ein Anwalt hat hier auch oft mehr Durchsetzungskraft als ein reines Inkassounternehmen.

Mehr Erfolg beim Inkasso durch anwaltliche Schreiben

Viele Schuldner nehmen die Zahlungspflicht auf einmal sehr ernst, wenn sie mein erstes anwaltliches Forderungsschreiben unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung erhalten haben. Nur dass Sie dann nicht mehr nur die geschuldete Forderung zahlen, sondern auch die entstandenen Verzugszinsen und Kosten die durch meine Beauftragung entstanden sind. Zudem kontaktiere ich die Schuldner auch unmittelbar nach Erhalt meines Schreibens telefonisch, dies erhöht die Zahlungsmoral in der Regel zusätzlich.

Insbesondere im Forderungsinkasso verzeichne ich für meine Mandanten sehr gute außergerichtliche Erfolge. So werde ich seit über zehn Jahren von mehreren mittelständischen Unternehmen damit beauftragt, sämtliche ausstehenden Forderungen für sie einzutreiben. Das spart für die Unternehmen Zeit und Geld.

Selbst wenn der Schuldner den ausstehenden Betrag nicht in Gänze zahlen kann, erreiche ich bei Wunsch meiner Mandanten auch sehr gute Ratenzahlungsvereinbarungen mit adäquaten monatlichen Zahlungen der Schuldner.

Hierbei werden selbstverständlich die monatlich pünktlichen Zahlungseingänge der Schuldner auf mein Konto kontrolliert und diese eingegangenen Gelder unverzüglich, in der Regel am selben Tag, an meine Mandanten weitergeleitet. So kommen die Mandanten ebenfalls dauerhaft zu Ihrem Geld nebst Zinsen und entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Gerichtliche Geltendmachung

Zahlen Schuldner trotz aller außergerichtlichen Anstrengungen nicht, verbleibt nur die konsequente gerichtliche Geltendmachung der Forderung.

Dies kann z.B. durch ein gerichtliches Mahnverfahren mit der vereinfachten Durchsetzung der Forderung erreicht werden. Hierfür beantrage ich bei dem jeweils zuständigen Mahngericht den Mahnbescheid für Sie. Entweder der Schuldner zahlt bereits nach Erhalt des Mahnbescheides oder er legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Reagiert der Schuldner nach Erhalt des Mahnbescheides innerhalb von zwei Wochen einfach nicht, beantrage ich für Sie im Weiteren unverzüglich nach Fristablauf einen Vollstreckungsbescheid.

Schuldner können gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen dann nochmals Einspruch einlegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und ich kann für Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einleiten.

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid oder legt gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, vertrete ich Sie auch vor dem zuständigen Gericht, dass dann durch Urteil über Ihre Forderung zu entscheiden hat.

Ist bereits durch die außergerichtliche Korrespondenz klar geworden, dass der Schuldner in jedem Fall Widerspruch einlegen wird, werde ich kein Mahnverfahren durchführen, sondern erhebe für Sie unverzüglich Klage vor dem Prozessgericht, so dass keine unnötige Zeit verloren geht.

Zögern Sie nicht zu lange, mit der anwaltlichen Geltendmachung von ausstehenden Zahlungen und sichern so Ihre Bonität.

Rufen Sie mich gerne an und wir besprechen, wie Sie schnellstmöglich zu Ihrem Geld kommen: 089/599 478 37.

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