Jedes qualifizierte Arbeitszeugnis sollte einem Grundaufbau folgen und nachstehende Inhalte aufweisen:
1. Name, Geburtsdatum, Geburtsort- soweit durch den Arbeitnehmer gewünscht, Eintrittsdatum, Tätigkeiten/Art der Beschäftigung
2. Unternehmensbeschreibung,
Möglichst mit Bezug auf Tätigkeit Arbeitnehmer
3. Tätigkeitsbeschreibung,
aktivisch z.B. Zu seinen/ihren Aufgaben gehörten folgende Tätigkeitsschwerpunkte, in dieser Tätigkeit übernahm sie/er folgende Aufgaben:
4. Leistungsbeschreibung:
4.1. Arbeitsbefähigung: Können und Wissen:
Fachwissen, Weiter-Fortbildung
4.2. Auffassungsgabe, Denk- und Urteilsvermögen
z.B. Souveränität, Flexibilität
4.3. Ausdauer und Belastbarkeit
4.4. Leistungsbereitschaft (Wollen)
z.B. Arbeitsmoral, zusätzliche Aufgaben, Mehrarbeit, Engagement, Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft
4.5. Arbeitsweise, Zuverlässigkeit
z.B. gewissenhaft, effizient, zügig, routiniert, selbstständig, strukturiert
4.6. Arbeitserfolg, Arbeitsergebnisse
4.7. Bei Führungskräften zusätzlich
– Anzahl der geführten Mitarbeiter, Führungsstil, Motivation der Mitarbeiter, Delegation etc.
– strategisches/unternehmerisches Denken, Entscheidungsfähigkeit, Initiative, Durchsetzungs-vermögen, rhetorische Fähigkeiten, Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick, soziale Kompetenz
5. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung:
– Sehr gut: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
– Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
– Befriedigend: jederzeit zu unserer Zufriedenheit
– Ausreichend: zu unserer Zufriedenheit
– Mangelhaft: bemüht den Anforderungen gerecht zu werden
6. Sozialverhalten:
Persönliches Verhalten ggü. Vorgesetzten, Kollegen, Kunden/Geschäftspartnern
„zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht einwandfrei“..“wegen freundlichen und kollegialen Verhaltens gleichermaßen geschätzt und beliebt“
7. Beendigungsgrund
Das Arbeitsverhältnis endet durch…zum…
Ist der Grund eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte dies auch drin stehen und mit einem Zusatzhinweis z.B. wenn ein neues Arbeitsverhältnis angetreten wird, “ …um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Gleiches gilt z.B. für eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber, z.B. Aufgrund notwendiger interner Umstrukturierungen musste das Arbeitsverhältnis leider zum …betriebsbedingt gekündigt werden. etc.
8. Schlussformel:
Bedauern, Wünschen und Danke: Nicht einklagbar
„Wir danken Frau/Herr für die stets sehr gute Zusammenarbeit und bedauern, mit ihr/ihm eine/n sehr gute/n Mitarbeiter/in zu verlieren. Auf ihrem/seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünsche wir ihr/ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg“.
9. Datum des Zeugnisses = Datum des Ausscheidens
10. Unterschrift
– ohne i.V. oder i.A.
– Unterzeichnet durch Vorgesetzen oder Personalchef/Geschäftsführer oder Firmeninhaber
Warum sollte kein i.V. oder i.A. als Unterschrift bei einem Arbeitszeugnis stehen?
Wird ein qualifiziertes Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem Vertreter unterzeichnet, so muß dessen Vertretungsmacht zwar erkennbar sein und natürlich muss der Arbeitgeber das Zeugnis nicht persönlich unterschreiben. Aber der unbefangene Leser wird auch aus der Unterschrift Anhaltspunkte für eine Beurteilung des Arbeitnehmers entnehmen können. Handelt es sich beispielsweise um das Zeugnis eines leitenden oder qualifizierten Angestellten, so wird die Unterschrift eines mit „i.A.“ zeichnenden Bevollmächtigten des Arbeitgebers Rückschlüsse darauf erlauben, daß dieser Angestellte weder besonders qualifiziert zu sein scheint noch sich der persönlichen Wertschätzung seines ehemaligen Arbeitgebers erfreute.
Moin ,
im meinem Arbeitszeugnis steht nur wer ich bin wann ich gearbeitet habe und was ich gearbeitet habe, kein persönliches Statement, ist das ok?
Mit freundlichem gruß S.Schulz
Sehr geehrte Frau Schulz,
das kommt darauf an. Wenn Sie länger im Unternehmen tätig waren, ist dies sicherlich nicht ausreichend.