Vertragserstellung und –überprüfung

Wasserdichte Verträge

Wasserdichte Verträge mit RA Simone Weber

Sie wollen einen rechtssicheren Vertrag erstellen lassen und so zukünftige Streitigkeiten vermeiden? Sie wollen einen Vertrag vor Unterzeichnung überprüfen lassen, weil Unklarheiten über Formulierungen bestehen? Sie sind sich nicht sicher, ob Klauseln in Ihrem Vertrag überhaupt wirksam sind und sie sich deshalb daran gar nicht halten müssen?

Wollen Sie einen Vertrag rechtssicher gestalten oder einen Vertrag auf etwaige Fallstricke überprüfen lassen, wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an mich.

Sprengstoff Vertrag

Schriftliche Verträge sind gut, bieten oft aber auch jede Menge Sprengstoff, insbesondere wenn sie unklar formuliert sind. Bei unklaren oder nicht eindeutigen Formulierungen sind Vertragsklauseln interpretierbar, sie können unterschiedlich verstanden werden und bereits das sorgt für Streitigkeiten.

Ab und an sind Formulierungen auch schlichtweg unwirksam weil sie gegen geltendes Recht oder die geltende Rechtsprechung verstoßen und dann muss sich keine der Vertragsparteien an diese Klauseln halten.

Immer wieder sehe ich in meiner Kanzlei Verträge, die aus dem Internet gezogen wurden und mangels Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten schlichtweg falsch ausgefüllt wurden oder in denen einzelne Klauseln gelöscht wurden, weil man dachte, diese nicht zu benötigen. Die Folgen und ihre Schäden können bei fehlerhaften Verträgen aber gravierend sein: Schadenersatz, der Rücktritt vom Vertrag, teure Vertragsanpassungen drohen u.a. Verträge sind immer wieder Gegenstand von unliebsamen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, die sich im Vorfeld hätten vermeiden lassen können, wäre ein Rechtsanwalt eingeschaltet gewesen.

Vertragserstellung

Lassen Sie Ihre Verträge deshalb rechtssicher durch einen Rechtsanwalt erstellen, der Ihre Verträge mit dem nötigen rechtlichen Wissen aufsetzt und die vorhandenen Gestaltungsspielräume zu Ihren Gunsten nutzt.

Ausgangspunkt bei einer Vertragserstellung für Sie ist für mich stets eine genaue Analyse der vorhandenen Tatsachen, Wünsche und Ziele. Ich stelle mit Ihnen gemeinsam alle relevanten rechtlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und sachlichen Gesichtspunkte zusammen, die in Ihrem Vertrag berücksichtigt werden sollten oder müssen. So kann ich einen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittenen Vertrag erstellen.

Hierdurch können Sie erreichen, dass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld ausgeschlossen und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. So können Sie sich darauf verlassen, dass jeder Vertragspartner seine Rechte und Pflichten kennt. Es kann dann keiner im Nachgang behauptet, das wäre aber so nicht gewollt gewesen oder es sei unklar formuliert oder die Vertragsklausel würde gar gegen geltendes Recht verstoßen.

Vertragsüberprüfung

Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, Verträge ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben. In der Regel können Sie Änderungswünsche auch geltend machen und durchsetzen bevor Sie unterzeichnen. Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen, um z.B. nicht für Sie ungünstige Verträge zu unterzeichnen, an die Sie dann gebunden sind. Gerade in z.B. Verträgen von freien Mitarbeitern finde ich immer wieder Klauseln, die zwar zulässig sind, aber den Vertragspartner unzulässig in seiner Freiheit einschränken. Gerade bei Wettbewerbsverboten, Abwerbeverboten, Schadenersatzklauseln wird oft versucht, eine Bindung zu erreichen, die alles andere als akzeptiert werden muss.

Lassen Sie Verträge vor Unterzeichnung durch mich überprüfen, um zu erfahren, wo für Sie Stolpersteine liegen, was Sie abändern lassen sollten oder auch auf gar keinen Fall unterzeichnen sollten. So ersparen Sie sich unliebsame Überraschungen, die Sie unter Umständen auch noch teuer kommen können.

Es kommt auch immer wieder vor, dass Verträge zwar zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wirksam waren, aber durch eine geänderte Rechtsprechung einzelne Klauseln nicht mehr wirksam sind. In den letzten Jahren z.B. bei Mietverträgen betreffend Schöhnheitsreparaturklauseln immer wieder durch die Rechtsprechung des BGH geschehen. Der BGH hat z.B. entschieden, dass die Mieter die Wohnung eben nicht bei Auszug und einer gewissen Mietdauer automatisch streichen müssen, obwohl dies in zahlreichen Verträgen so über Jahre als wirksam vereinbart galt.

Deshalb sollten Sie sich auch bei Fragen über unklare Regeungen in einem Vertrag durch einen Fachmann beraten lassen, der die aktuelle Rechtsprechung kennt. Nur so werden Sie darüber informiert sein, was Ihre tatsächlichen Rechte und Pflichten sind.

Im Einzelnen erstelle und berate ich Sie bei: