Die Mär von der generellen Abfindung im Arbeitsrecht
"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel
Das Märchen im Arbeitsrecht: "Abfindung gibt es bei jeder Kündigung"
Immer wieder höre ich im Rahmen meiner Beratung: „Ich bin gekündigt worden, dann habe ich auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Abfindung.“ Die Mär Kündigung = Abfindung hält sich anscheinend sehr hartnäckig. Nein, es gibt keinen Rechtssatz, wonach ein Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung in jedem Fall eine Abfindung von dem Arbeitgeber erhält.
In § 1 a des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist zwar seit dem Jahr 2004 ein Abfindung im Arbeitsrecht des Arbeitnehmers festgehalten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Allerdings setzt dieser Abfindungs“anspruch“ stets voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der schriftlichen Kündigungserklärung darauf hinweist, dass es sich
1. um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und
2. dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage die Abfindung beanspruchen kann.
Auf diese Abfindung hat der Arbeitnehmer also nur dann einen Anspruch, wenn der Arbeitgeber sich zu dieser Zahlung freiwillig bereit erklärt.
Erhebt der Arbeitnehmer in diesem Fall keine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht, kann er die Abfindung geltend machen. Dies beeinhaltet in jedem Fall den Vorteil, dass bei einer Abfindung nach § 1 a KSchG die zwölfwöchige Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld, die die Agentur für Arbeit zumeist gegen Arbeitnehmer verhängt, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, in der Regel hier nicht eintritt. Die andere Möglichkeit besteht dann z.B. darin, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und die Weiterbeschäftigung einzuklagen.Dies sollte man sich insbesondere dann überlegen, wenn klar ist dass die Kündigung unwirksam, aber man weiterhin bei dem Arbeitgeber arbeiten möchte.
Kündigungsschutzklage zu erheben, kann sich aber auch dann lohnen, wenn man davon ausgeht, dass man im Rahmen eines Gerichtsverfahrens z.B. noch eine höhere Abfindung erhalten kann. Allerdings natürlich auch mit dem Risiko, dass die Kündigung vielleicht sogar als wirksam erachtet wird und man dann weder weiterbeschäftigt wird, noch eine Abfindung erhält. Dieses Risiko ist in jedem Fall zu bedenken und deshalb sollte zuvor genau geprüft werden, ob die Kündigung des Arbeitgebers u.U. doch wirksam ist.
Die weitere Möglichkeit besteht außerhalb der Kündigungsschutzklage darin, zu versuchen, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich zu einigen, z.B. durch einen Abwicklungsvertrag, der in der Regel nicht zur Verhängung einer Sperrzeit bei dem Arbeitlosengeld führt, wenn mit dem Abwicklungsvertrag eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung vermieden wird oder auf Basis einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung geschlossen wird.
Abfindungen werden z.B. gezahlt im Rahmen von:
1.Freiwilligen Vergleichen der Parteien über die Wirksamkeit von Kündigungen, z.B. außergerichtlich Vergleich oder gerichtlichen Vergleich, der dann in der Regel im ersten Termin vor dem Arbeitsgericht-Gütetermin-geschlossen wird
2. § 1a KSchG- Freiwilliges Angebot des Arbeitgeber
3. Auflösungsurteilen der Arbeitsgerichte wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
4.Tarifverträgen oder Sozialplänen (regelmäßig bei Massenentlassungen)
5. gerichtlichen Urteilen wegen Nachteilsausgleichsansprüchen des Arbeitnehmers
In jedem Fall sollte stets sehr genau überlegt werden, wie man als Arbeitnehmer im Weiteren vorgeht, sollte der Arbeitgeber eine Kündigung androhen oder eine Kündigung ausgesprochen haben. Unüberlegt und nur weil eine gewisse Summe als Abfindung angeboten wurde, sollte man auf jeden Fall keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterzeichnen.
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie selbst weiter vorgehen sollen.
Ihre Vorteile
- 25 Jahre Berufserfahrung
- Schnelle Termine
- Persönliche Beratung
- Effektive Lösungen
- Stressfreier Ablauf
- Zuverlässig & Transparent
- 5.000+ Mandanten
Anfahrt
Mandantenstimmen
Mehmet Tokgöz2024-06-06Sehr gute Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht, sehr empfehlenswert.Wolfgang Moderegger2024-04-17Ich habe die Dienste von Rechtsanwältin Simone Weber bereits mehrfach in Anspruch genommen, speziell im Bereich des Immobilien- und Mietrechts. Ich bin äußerst zufrieden mit der Qualität der Beratung und der daraus resultierenden Ausarbeitungen. Die Kanzlei hat sich mit Themen wie Gebäudemodernisierung, Mietsteigerungspotenziale und der Umlage von Modernisierungskosten auseinandergesetzt und dabei stets Lösungen präsentiert, die sowohl präzise als auch leicht umsetzbar waren. Frau Weber arbeitet schnell, zuverlässig und lösungsorientiert. Ihre Ausarbeitungen sind nicht nur sofort einsetzbar, sondern auch für meine Mieter verständlich. Ich kann Frau Weber ohne Zweifel weiterempfehlen und werde auch zukünftig gerne auf ihre Expertise zurückgreifen.Yuriy Hrubryn2023-12-08Die Rechtsberatung wegen des Mietstreits war sehr professionell und die Verhandlungen mit der Gegenseite wurden sehr durchgedacht und vorausschauend von Frau RAin Weber geführt. Ich kann Frau RAin Weber uneingeschränkt weiterempfehlen! Eine sympathische Person & Expertin auf ihrem Gebiet! Vielen Dank für Ihr Engagement!!!Markus Koch2023-06-15Rechtsanwältin Weber wurde uns im Bekanntenkreis empfohlen und diese Empfehlung möchten und können wir sehr gerne weitergeben. Wir sind mehr als froh, dass uns Simone Weber in unserer Mietrechtsangelegenheit beraten hat. Außergerichtlich und auch vor Gericht selbst. Wir haben uns von Frau Weber über den gesamten Streitfall hinweg immer bestens beraten gefühlt. Insbesondere hat sie es nicht nur juristisch verstanden, uns stets ein gutes Gefühl zu geben, sondern schaffte es immer wieder, den durch die Gegenseite provozierten emotionalen Stress abzumildern und uns auch hier, ein stets gutes Gefühl zu geben. Frau Rechtsanwältin Weber war für uns immer kurzfristig erreichbar und hat jederzeit auf Fragen und Anliegen reagiert. Wir danken Frau Weber von Herzen für Ihre Unterstützung und den gemeinsam erzielten Erfolg.Andrea Schmitz2023-05-12Ich wollte möglichst rasch und mit minimalem Aufwand eine Person fernhalten. Ein längeres Gespräch mit Frau Weber, ihre nützlichen fachlichen Hinweise und nicht zuletzt ihr deutliches Schreiben an die betroffene Person hat jeden weiteren Kontakt mit dieser Person erspart. Wenig Aufwand - große Wirkung. Ich würde auch mit einem komplexeren Anliegen wieder bei Frau Weber vor der Tür stehen. Wegen der guten Beratung - und überhaupt 😊Patrick Baumfalk2023-05-07Ich hatte vor kurzem das Vergnügen, mit Rechtsanwältin Simone Weber zusammenzuarbeiten und möchte hier meine Erfahrungen teilen. Simone Weber ist eine hochqualifizierte Juristin, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, insbesondere im Bereich der Führungskräfte. Ihre Kompetenz und ihr Engagement haben mich beeindruckt. Als ich Simone Weber kontaktierte, um rechtliche Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zu erhalten, reagierte sie prompt und nahm sich sofort Zeit für ein persönliches Gespräch. Schon während unseres ersten Treffens zeigte sie ein tiefes Verständnis für meine Situation und klare Kenntnisse im Arbeitsrecht. Sie hörte aufmerksam zu und stellte gezielte Fragen, um alle relevanten Informationen zu erfassen. Was mich besonders beeindruckte, war ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären. Sie nahm sich die Zeit, mir die verschiedenen Optionen und Risiken zu erläutern und half mir dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ihre Beratung war stets transparent, ehrlich und basierte auf einer gründlichen Analyse meiner rechtlichen Situation. Simone Weber zeigte auch eine bemerkenswerte Fähigkeit, auf meine Bedürfnisse als Führungskraft einzugehen. Sie verstand die spezifischen Herausforderungen, denen ich gegenüberstand, und beriet mich entsprechend. Ihre Expertise im Bereich des Arbeitsrechts für Führungskräfte war deutlich erkennbar, und sie konnte mir wertvolle Ratschläge geben, wie ich meine Rechte wahren und meine berufliche Position stärken konnte. Darüber hinaus war Simone Weber stets professionell und zuverlässig. Sie hielt alle vereinbarten Termine ein und reagierte zeitnah auf meine Anfragen. Ihre Kommunikation war klar und verständlich, und sie sorgte dafür, dass ich über den Fortschritt meines Falls stets informiert war. Insgesamt kann ich Rechtsanwältin Simone Weber uneingeschränkt empfehlen. Ihre Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und ihre Spezialisierung auf Führungskräfte machen sie zu einer herausragenden Wahl für all jene, die rechtliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen. Ihre professionelle und empathische Art, gepaart mit ihrer hervorragenden Beratung, schafft Vertrauen und Sicherheit. Ich bin äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit und werde sie bei Bedarf gerne wieder in Anspruch nehmen.Manuela Krahl-Röhnisch2023-05-07Ich danke Frau Kollegin Weber. Diese wird von uns für die Wahrnehmung von Terminen in München immer wieder gern beauftragt. Zuverlässigkeit, schnelle und freundliche Unterstützung sind bei Ihr mit hoher Fachkompetenz gepaart. Danke Frau Kollegin.G. G.2023-02-23Hallo Frau Weber, auf der Suche nach einem Anwalt wurden Sie mir empfohlen. Ich hatte gehört, dass Sie eine der besten RA in München sind und ich kann dies nur bestätigen. Sie hatten immer Zeit für mich und haben mir das gute Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Mit Ihrer langjährigen Erfahrung sowie fachlichen und persönlichen Kompetenz haben Sie mich optimal beraten und vertreten. Ich war perfekt über alle Schritte informiert und auch die Kosten waren für mich jederzeit transparent und nachvollziehbar. Herzlichen Dank für alles und auch herzlichen Dank an Ihr Team.Annette Wölfel2023-02-20Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!! AWMehr laden