Geltendmachung von Reisemängeln vor Ort – Checkliste


"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel

Mit nachstehender Reisemängel-Checkliste dürfte nichts mehr schiefen gehen.

1. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen und von der Reiseleitung soll auch gleich Abhilfe verlangt werden.

2. Wichtig ist, dass die Mängelanzeige vor Ort gegenüber dem Reiseveranstalter selbst bzw. gegenüber der durch den Reiseveranstalter beauftragten Reiseleitung vor Ort geltend machen. Ist keine Reiseleitung vor Ort vorhanden oder ist diese nicht erreichbar, kontaktieren Sie den Reiseveranstalter in Deutschland. Nur wenn Sie weder den Reiseveranstalter erreichen noch eine Reiseleitung vorhanden ist richten Sie Ihr Abhilfeverlangen direkt an die Hotelleitung. Dokumentieren Sie Ihre Versuche, den Reiseveranstalter oder die Reiseleitung zu erreichen, schriftlich, ebenso Ihre Mängelanzeige und Ihr Abhilfeverlangen. Suchen Sie sich Mitreisende, die als Zeugen fungieren könnten- lassen Sie sich deren Anschrift in Deutschland nennen und/oder lassen Sie diese Ihre schriftlichen Dokumentation auch unterzeichnen.

3.In der Mängelanzeige listen Sie sämtliche Mängel sehr genau auf. Je konkreter und detaillierter Sie die Mängel beschreiben, desto besser.

4. Mit der Mängelanzeige setzen Sie der Reiseleitung vor Ort eine konkrete Frist den Mangel zu beseitigen. Je schlimmer der Mangel, desto kürzer kann die Frist bemessen sein.

5. Fordern Sie von der Reiseleitung auf, dass Sie Ihnen schriftlich bestätigt, dass Sie die einzelnen Mängel (auch hier sollten diese noch mal konkret beschrieben werden) zu einem bestimmten Datum mitgeteilt und zur Abhilfe unter Fristsetzung  gebeten haben. Es reicht auch aus, wenn die zuständige Reiseleitung zumindest durch Ihre Unterschrift bestätigt, dass sie  Ihre vorgenannte Mängelanzeige erhalten hat.

6. Sollte die Reiseleitung den Mangel beseitigen bzw. Ihnen ein entsprechendes Angebot zur Abhilfe unterbreiten, so so dokumentieren Sie dies ebenfalls- insbesondere was Ihnen als Abhilfe angeboten wurde.

7. Erst wenn die Reiseleitung trotz angemessener Frist keine Abhilfe schafft, sie angekündigt haben, ansonsten z.B. umzuziehen oder zu kündigen und die Mängel wirklich schwerwiegend sind,(Achtung, hier müssen der Mängel sehr gravierend sein) können Sie in eigener Regie Abhilfe schaffen, z.B. in ein anderes Hotel ziehen oder auch den Reisevertrag kündigen und die Rückreise in eigener Organisation antreten. Dokumentieren Sie dies auch auf jeden Fall schriftlich, suchen Sie sich Zeugen.

8. Als Reisender sind sie stets beweispflichtig, sowohl für die Mängel als auch die Mängelanzeige vor Ort und das Abhilfeverlangen unter Fristsetzung. Deshalb alles dokumentieren und möglichst viele Beweise sammeln: Fotos, Videoaufnahmen, Adressen von Mitreisenden als Zeugen, Hotelprospekte etc. Je mehr Dokumente Sie haben, desto besser.

9. Wenn Sie dann wiedee zu Hause sind müssen Sie unmittelbar nach Ende der Reise Ihre Minderungs-, oder etwaige Schadenersatzansprüche innerhalb einer Frist von einem Monat gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Auch hier gilt: Bitte schriftlich und Zustellung an den Veranstalter per Einwurf-Einschreiben.

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