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Ihre Anwältin für Mietrecht in München

 

Vermieter sind mehr als verständlich verärgert, wenn der Mieter den Mietzins nicht zahlt und auch nicht freiwillig ausziehen will. Schließlich ist der Vermieter ja keine Bank. Oder wenn es ständig zu Streit kommt, weil andere Mieter sich über ihn beschweren.
Dagegen ist für Mieter immer wieder fraglich, ob der Vermieter wirklich eine höhere Miete verlangen kann, schließlich zahlt man ohnehin schon viel. Oder sie ärgern sich, weil sie seit Wochen den Lärm und Schmutz der Baustelle ertragen müssen und dafür auch noch die Miete in voller Höhe zahlen sollen.

Wollen Sie wissen, wie Sie hier zu Ihrem Recht kommen. Rufen Sie mich an: 089/59947837.
Ich helfe Ihnen gerne weiter und stehe Ihnen mit Rat & Tat zur Seite.

Alles rund um Miete und Immobilien

Mietrecht         © Marco2811 – Fotolia.com

Ich berate Sie umfassend zu sämtlichen Fragen des Mietrechts. Hierbei vertrete ich Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter vom Beginn des Mietverhältnisses bis zu dessen Ende. Weil ich beide Vertragsseiten kenne, weiß ich, wie die Gegenseite handeln wird und wie dagegen vorgegangen werden kann. So kann ich Ihre Rechte zielführend wahren.

Gerade das Mietrecht, mit seiner sich ständig ändernden Rechtsprechung, bietet reichlich Sprengstoff für Streitigkeiten. Sie sollten deshalb nicht zu lange warten, sondern sich bereits bei dem Auftreten von Problemen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

So gewährleisten Sie zu Ihren Gunsten von Anfang an keine Fehler zu begehen und richtig zu handeln. Indem Sie über Ihre Rechte informiert sind, sparen Sie schlichtweg Ihr gutes Geld und geben es nicht für unnötige Streitigkeiten aus.

 

Laufendes Mietverhältnis

Vor dem Abschluss von Mietverhältnissen erstelle oder überprüfe ich Ihren Mietvertrag auf etwaige Stolpersteine. Bei auftretenden Fragen während eines laufenden Mietverhältnisses, z.B. zu Betriebskostenabrechnungen, Abmahnungen oder mietrechtlichen Verpflichtungen können Sie mich jederzeit kontaktieren.

 

Abmahnung/Kündigung

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder muss eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen Zahlungsverzuges oder erheblicher Pflichtverletzungen, wie z.B. Störung des Hausfriedens ausgesprochen werden, erläutere ich Ihnen welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen. Eine unwirksame Abmahnung oder Kündigung führt eben nicht zu einer Beendigung des Mietverhältnisses!

 

Telefon 089/599 478 37

 

 

 

 

 

Sie haben Fragen?

Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit mir.

 

 

 

 

Die häufigsten Fragen rund um das Mietverhältnis sind:

 

    • Ist der Mietvertrag mit diesem Inhalt wirksam?
    • Kann die Miete wirksam gemindert werden weil z.B. Feuchtigkeit, Schimmel oder sonstige Mängel in der Wohnung vorhanden sind?
    • Ist die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß, bis wann müssen die Betriebskosten abgerechnet werden?
    • Welchen Inhalt muss eine Abmahnung im Mietrecht haben, wann ist sie wirksam und wann unwirksam?
    • Welchen Voraussetzungen unterliegt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages, wann kann nur eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?
    • Der Mieter zahlt die Miete nicht, was kann und muss man tun?
    • Welche Kündigungsgründe gibt es?
    • Muss vor einer Kündigung abgemahnt werden?
    • Muss der Mieter nach Erhalt der Kündigung die Wohnung gleich räumen?
    • Was muss bei einer Räumungsklage beachtet werden?
    • Müssen Schönheitsreparaturen vor Auszug durchgeführt werden?
    • Müssen Schäden in der Wohnung vor Auszug beseitigt werden?
    • Wie sollte bei einer Wohnungsübergabe vorgegangen werden?
    • Darf der Vermieter die Kaution nach Auszug noch einbehalten?

Ich beantworte Ihnen sämtliche Fragen rund um Ihr Mietverhältnis. Gerne können Sie mich zur Vereinbarung eines kostengünstigen Erstberatungsgespräches anrufen unter 089/59947837.

Ich veröffentliche auch laufend Artikel zum Thema Mietrecht. In meinem Blog finden Sie Aktuelles zum Mietrecht, Hinweise und Artikel, wie z.B. den Artikel „Alles was man wissen muss“ zu mietrechtlichen Mängeln und Mietminderung.

 

Mein Wissen und meine Beratung sind Ihr Mehrwert

 

Meine Beratungsleistungen im Mietrecht umfassen im Einzelnen:

Solides Fachwissen bis in die Tiefe

Umfassendes und tiefes Fachwissen für Ihr Recht

  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Rechte und Pflichten in laufenden oder bereits beendeten Mietverhältnissen
  • Mietzahlungsverpflichtungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Minderungen, insb. bei Mängeln der Mietwohnung
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Kautionsrückzahlungsverpflichtungen
  • nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
  • Gewerbemietrecht