Mobbing

Was ist das eigentlich wirklich? Wie wehrt man sich? Welche Rechte bestehen für das Mobbingopfer?Was ist überhaupt unter Mobbing zu verstehen? Unter Mobbing, englisch to mob „anpöbeln, angreifen, bedrängen, über jemanden herfallen“,  am Arbeitsplatz wird das systematische und wiederholte Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden. Es muss sich um fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen handeln.

Folglich fällt unter Mobbing nicht ein bloß generelles schlechtes Arbeitsklima oder nur vereinzelnd auftretende Konflikte auf Basis eines konkreten Anlasses. Es muss gleichsam so etwas wie ein übergeordneter Plan der Mobber existieren: Der Arbeitnehmer soll psychisch und physisch so durch stetige Nadelstiche beeinträchtigt werden, dass er aufgrund der ständigen Verletzungen und Angriffe die Firma selbst verlassen will. Unter Mobbing fallen Verhaltensweisen, die in Gänze betrachtet das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere, ebenso geschützte Rechte, wie z.B. die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen, verletzen. Danach geht insoweit immer um schikanöses, tyrannisierendes oder ausgrenzenden Verhalten am Arbeitsplatz.

Beispiele hierfür sind, dass das Opfer nicht mehr beachtet wird, entweder indem man nicht mehr mit dem Opfer spricht oder Anfragen seinerseits ignoriert. Die Person wird wie Luft behandelt – der Kontakt wird faktisch verweigert. Das Opfer darf nichts mehr sagen, wird stetig unterbrochen, die Arbeit wird ständig grundlos kritisiert, Kleinigkeiten werden grundlos aufgebauscht, es wird sogar angeschrien oder beschimpft. Das Opfer wird bedroht, es wird hinter dem Rücken gelästert und es werden unhaltbare Gerüchte verbreitet.

Es wird lächerlich gemacht und es wird sich lustig über die Person etc. gemacht. Es werden an das Opfer keine oder sinnlose Arbeitsaufgaben verteilt, es wird durch einen Berg an Arbeit, der objektiv nicht bearbeitet werden kann, völlig überfordert oder das genaue Gegenteil- es werden nur noch Arbeiten verteilt, die völlig unter dem Arbeitsniveau liegen. Besonders schlimm ist es wenn sogar Gewalt angedroht wird. Maßgeblich sind  aber stets die Umstände des Einzelfalls, die in einer Gesamtschau aller Handlungen gewürdigt werden muss.

Mehr zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen Mobbing lesen Sie auf meinem Beitrag bei Conle§i: https://conlegi.de/?p=2670

Rechtsanwältin Simone Weber
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